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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Seminaren, Tagungen, Banketten etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen des Hotels.

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, der Sitz des Hotels.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Zustimmung der Reservierungsbestätigung des Hotels durch den Vertragspartner zustande, Diese muss dem Hotel bis spätestens 6 Wochen vor dem Reservierungszeitraum vorliegen. Sollte die Buchung kurzfristiger getätigt werden, muss die Zustimmung innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. Maßgeblich ist das Datum der Reservierungsbestätigung.

Sind Optionsdaten vereinbart, sind sie für beide Vertragspartner bindend.

Bei Anmeldung von Gruppen ist dem Hotel im gegenseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung zu stellen. Weigert sich der Besteller diese Liste rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel ist berechtigt, die Aufnahme einzelner Teilnehmer zu verweigern, sofern berechtigte oder schwerwiegende Gründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere ehemalige Mitarbeiter des Commerzbank-Konzerns, denen aus strafrechtlichen Gründen gekündigt wurde, Personen, denen sowohl im Hotel als auch in anderen Gebäuden des Commerzbank-Konzerns Hausverbot erteilt wurde, sowie die Personen, die Unternehmen der Commerzbank-Gruppe erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt haben.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die gebuchten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu den vereinbarten Preisen zu zahlen. Bei nicht eigens vereinbarten Preisen gelten die Preise laut jeweils gültiger Preisliste des Hotels. Entsprechendes gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen durch Dritte und Leistungen des Hotels an Dritte. Das Hotel behält sich vor, eine Gebühr für die Vermittlung/Beschaffung von Leistungen durch Dritte zu erheben.

Sämtliche Preisangaben auf den ausgegebenen Preislisten sind innerhalb des steuerlichen Organkreises der Commerzbank Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Für alle anderen Kunden fällt in der gesetzlich gültigen Höhe Umsatzsteuer an.

Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, angemessene Preisänderungen vorzunehmen. Diese werden dem Kunden unverzüglich bekannt gegeben.

Die aus umseitigen Leistungen entstehenden Rech- nungen sind binnen 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung zu zahlen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist kommt der Leistungsnehmer ohne vorherige Mahnung in Verzug. Der Vermieter ist zur Geltendmachung von Verzugsschäden berechtigt, in jedem Fall zur Berechnung von Verzugszinsen gemäß §288 Bürgerliches Gesetzbuch i.V.m. §247 Bürgerliches Gesetzbuch. Einsprüche gegen die Rechnungsstellung sind dem Hotel innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsdatum anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14.00 Uhr am Anreisetag, bis 10.30 Uhr bei Abreise zur Verfügung. Andere Regelungen, z. B. am Samstag und Sonntag, sind individuell mit dem Hotel abzustimmen. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Die Inanspruchnahme der Funktionsräume vor oder über den vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit dem Vermieter möglich. Sollten Räume ohne eine solche Vereinbarung genutzt werden, ist eine Nutzungsentschädigung in Höhe der üblichen Hotelmiete zu zahlen.

Der Leistungsnehmer erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume, es sei denn, die Bereitstellung dieser Zimmer oder Räume ist ausdrücklich vertraglich vereinbart. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter berechtigt, aber auch verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz - auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist - Sorge zu tragen.


4. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:

6 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung25 %
4 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung50 %
2 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung80 %
bei Nicht-Anreise90 %

Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Ver- gabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter keine Schäden entstanden sind.

5. Rücktritt des Hotels

Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 3 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Das Hotel ist analog den Kündigungsmöglichkeiten aus wichtigem Grund berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn solche wichtigen Gründe vorliegen oder vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, insbesondere höhere Gewalt, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Als wichtiger Grund gilt u. a. auch, wenn in der Bestellung falsche Angaben über wesentliche Tatsachen oder Umstände, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung gemacht werden, oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht in diesen Fällen für den Vertragspartner nicht.

6. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet für die von seinen Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; soweit die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betroffen ist, auch für eine fahrlässige Pflichtverletzung.

Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei von Dritten in eigener Verantwortung veranstalteten Seminaren oder Events aller Art. Spezielle Vorhaben, z. B. offenes Feuer bedürfen der Zustimmung des Hotels.

7. Infrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit

Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.

Das Anbringen von Plakaten, Dekorationsmaterial, oder sonstigen Gegenständen sowie das Auslegen von Informationsmaterial im öffentlichen Bereich des Hotels sind ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Weiterhin bedarf die Nutzung von eigenen elektronischen Anlagen des Veranstalters der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Sämtliches Dekorationsmaterial, Installationen, Aufbauten etc. müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen, den Regeln des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit entsprechen, insbesondere müssen die Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten freigehalten werden. Das Hotel ist berechtigt einen behördlichen Nachweis für die Installationen, Aufbauten etc. zu verlangen.

Für Beschädigungen der Einrichtungen und/oder des Inventars des Hotels sowie für technische Störungen etc., die bei Aufoder Abbau oder während der Veranstaltung vom Veranstalter verursacht werden, haftet der Veranstalter verschuldensunabhängig.

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.

Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Dies gilt nicht, wenn die Störung vom Hotel oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, oder wenn - aus Gründen, die das Hotel zu vertreten hat - eine unverzügliche Beseitigung nicht in die Wege geleitet wurde. Insofern kommt es jedoch nur auf das Bemühen an.

Der Besteller versichert, dass durch seine Veran- staltung weder Rechte am geistigen Eigentum noch gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt das Hotel unter Einschluss der Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund einer Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum oder von gewerblichen Schutzrechten, die im Zusammenhang mit einer vom Besteller im Hotel durchgeführten Veranstaltung geltend gemacht werden.

Der Besteller außerhalb des Commerzbank-Konzerns verpflichtet sich, in den Einladungen und sonstigen Hinweisen auf seine Veranstaltung, das Tagungshotel so zu benennen und zu beschreiben, dass nicht der Eindruck entsteht, es werde von ihm betrieben oder gehöre ganz oder teilweise ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen.

8. Datenschutz

Die bei jedem Gast erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Ausgestaltung (Sonderwünsche des Gastes) des Vertragsverhältnisses gespeichert und genutzt. Sie werden streng vertraulich behandelt und gelöscht, sobald sich der Speicherzweck erledigt hat bzw. gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

Bei Anmeldung von Gruppen hat der Besteller die von ihm für seine Veranstaltung angemeldeten Teilnehmer entsprechend informiert.


September 2009



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