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Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Ver- gabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter keine Schäden entstanden sind. 5. Rücktritt des Hotels Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 3 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel ist analog den Kündigungsmöglichkeiten aus wichtigem Grund berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn solche wichtigen Gründe vorliegen oder vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, insbesondere höhere Gewalt, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Als wichtiger Grund gilt u. a. auch, wenn in der Bestellung falsche Angaben über wesentliche Tatsachen oder Umstände, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung gemacht werden, oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht in diesen Fällen für den Vertragspartner nicht. 6. Haftung des Hotels Das Hotel haftet für die von seinen Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; soweit die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betroffen ist, auch für eine fahrlässige Pflichtverletzung. Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei von Dritten in eigener Verantwortung veranstalteten Seminaren oder Events aller Art. Spezielle Vorhaben, z. B. offenes Feuer bedürfen der Zustimmung des Hotels. 7. Infrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel. Das Anbringen von Plakaten, Dekorationsmaterial, oder sonstigen Gegenständen sowie das Auslegen von Informationsmaterial im öffentlichen Bereich des Hotels sind ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Weiterhin bedarf die Nutzung von eigenen elektronischen Anlagen des Veranstalters der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Sämtliches Dekorationsmaterial, Installationen, Aufbauten etc. müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen, den Regeln des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit entsprechen, insbesondere müssen die Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten freigehalten werden. Das Hotel ist berechtigt einen behördlichen Nachweis für die Installationen, Aufbauten etc. zu verlangen. Für Beschädigungen der Einrichtungen und/oder des Inventars des Hotels sowie für technische Störungen etc., die bei Aufoder Abbau oder während der Veranstaltung vom Veranstalter verursacht werden, haftet der Veranstalter verschuldensunabhängig. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Dies gilt nicht, wenn die Störung vom Hotel oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, oder wenn - aus Gründen, die das Hotel zu vertreten hat - eine unverzügliche Beseitigung nicht in die Wege geleitet wurde. Insofern kommt es jedoch nur auf das Bemühen an. Der Besteller versichert, dass durch seine Veran- staltung weder Rechte am geistigen Eigentum noch gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt das Hotel unter Einschluss der Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund einer Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum oder von gewerblichen Schutzrechten, die im Zusammenhang mit einer vom Besteller im Hotel durchgeführten Veranstaltung geltend gemacht werden. Der Besteller außerhalb des Commerzbank-Konzerns verpflichtet sich, in den Einladungen und sonstigen Hinweisen auf seine Veranstaltung, das Tagungshotel so zu benennen und zu beschreiben, dass nicht der Eindruck entsteht, es werde von ihm betrieben oder gehöre ganz oder teilweise ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen. 8. Datenschutz Die bei jedem Gast erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Ausgestaltung (Sonderwünsche des Gastes) des Vertragsverhältnisses gespeichert und genutzt. Sie werden streng vertraulich behandelt und gelöscht, sobald sich der Speicherzweck erledigt hat bzw. gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Bei Anmeldung von Gruppen hat der Besteller die von ihm für seine Veranstaltung angemeldeten Teilnehmer entsprechend informiert. September 2009
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