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Compliance

Der Commerzbank-Konzern bekennt sich in seinen Unternehmenswerten zu integrem Verhalten im Umgang miteinander und mit seinen Kunden. Wir setzen uns daher mit Nachdruck dafür ein, Betrug einerseits vorzubeugen und andererseits zu bekämpfen. Dies bedeutet auch, dass wir offen für Hinweise sind, die zur Aufklärung von wirtschaftskriminellen Handlungen führen. Auch gehen wir Hinweisen auf Gesetzesverstöße sowie Verstöße gegen regulatorische und interne Anforderungen konsequent nach.

Zusätzlich zu den bewährten Kontaktwegen, zum Beispiel über die Compliance- oder Revisionsabteilungen, hat die Commerzbank mit dem Business Keeper Monitoring System (BKMSSystem) eine Plattform eingerichtet, über die Kunden, Mitarbeiter und Dritte online Hinweise in der Commerzbank-Gruppe geben können.

Online Hinweise geben

Wenn Sie uns über dieses System einen Hinweis geben möchten, können Sie dies namentlich oder anonym tun. Da wir die offene Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern und Dritten suchen, möchten wir Sie jedoch ermutigen, bei Hinweisen Ihren Namen zu nennen. Wir werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten berücksichtigen.

Bitte legen Sie sich ein Postfach im BKMS-System an, über das wir Sie kontaktieren können, falls Rückfragen entstehen oder um Ihre Meldung später mit weiteren Informationen zu ergänzen. Die Kommunikation über das Postfach kann – sofern gewünscht – auch anonym erfolgen.

Das System dient ausschließlich dazu, auf vermutete wirtschaftskriminelle Handlungen sowie Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische oder interne Anforderungen im Commerzbank-Konzern aufmerksam zu machen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen. Hier können Sie Ihren Hinweis abgeben.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Menschen- und Umweltrechte werden weltweit als grundlegende Werte geachtet, um rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken sowie Reputationsschäden für den gesamten Commerzbank Konzern zu vermeiden. Dies schließt explizit auch die Vermeidung von Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte ein.

  • Wir beschäftigen keine unter 15-Jährigen.
  • Wir achten das Verbot von Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei.
  • Wir achten auf Arbeitssicherheit und vermeiden entsprechende Gesundheitsgefahren.
  • Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kolletivverhandlungen.
  • Bei uns hat Diskriminierung keine Chance.
  • Wie honorieren die Arbeitsleistung unserer Arbeitnehmenden mit angemessen Vergütungen.
  • Der Lohn wird regelmäßig und pünktlich gezahlt.

Für Beschwerden und Hinweise zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen  i.S.d. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (inklusive aber nicht beschränkt auf Kinder-/Zwangsarbeit, Arbeitsschutzverstöße, Missachtung der Koalitionsfreiheit, Diskriminierung, Vorenthaltung von gerechten Löhnen, die Zerstörung natürlicher Lebensgrundlagen, Landraub, Fehlverhalten von Sicherheitskräften sowie die Verbote der Herstellung, Verwendung und Behandlung von Quecksilber, persistenter organischer Schadstoffe und die Ausfuhr gefährlicher Abfälle) nutzen Sie bitte den Beschwerdemechanismus der Commerzbank AG:

Hier können Sie ihren Hinweis zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen abgeben.